[Praxis] Betriebsrichtlinien für den Transport sperriger Güter in der Logistik (Teil 2)
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[Praxis] Betriebsrichtlinien für den Transport sperriger Güter in der Logistik (Teil 2)

Aufrufe: 0     Autor: Site-Editor Veröffentlichungszeit: 20.12.2023 Herkunft: Website

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Strafen für Verstöße


(1) Für den Transport großer Gegenstände ohne Genehmigung wird gegen gewerbliche Transportunternehmen eine Geldstrafe von höchstens 5.000 Yuan und für nichtgewerbliche Transportunternehmen eine Geldstrafe von höchstens 2.000 Yuan verhängt.


(2) Transportunternehmen, die große Gegenstände außerhalb der genehmigten Kategorien transportieren, werden mit einer Geldstrafe von höchstens 3.000 Yuan belegt.


(3) Wenn das Schildlicht (Flagge) nicht installiert ist oder die Installation nicht den Anforderungen entspricht, wird eine Geldstrafe von mindestens 100 RMB, jedoch nicht mehr als 300 RMB pro Zug verhängt.


Programmrichtlinien


1. Bei der Abwicklung der Sendungsabwicklung muss der Verlader zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften eine Ladungsbeschreibung sowie spezifische Anforderungen an die Beladung, Entladung, Verstärkung usw. vorlegen. Unter besonderen Umständen muss der Versender auch eine Versandgenehmigung bei der zuständigen Abteilung beantragen. Der Spediteur sollte die vom Versender bereitgestellten relevanten Informationen prüfen, die spezifischen Eigenschaften der Waren verstehen, ein geeignetes Fahrzeug auswählen und dann die Transportformalitäten erledigen, wenn er über die Bedingungen und Möglichkeiten für einen sicheren Transport verfügt.


2. Der Spediteur sollte auf der Grundlage der Abmessungen der großen Ladung und der Qualität der Ladung mit dem Verlader zusammenarbeiten, um vor der Abfahrt den Einsatzort und die Einsatzroute zu untersuchen, die Straßenausrichtung und die Durchlasskapazität von Brücken und Durchlässen entlang des Weges zu verstehen und einen Transportorganisationsplan zu formulieren. Sollten weitere Abteilungen involviert sein, sollten diese vorab den zuständigen Abteilungen gemeldet werden und deren Zustimmung einholen, bevor mit dem Versand begonnen werden kann.


⒊ Entwickeln Sie technische Pläne und Betriebsverfahren für das Laden, Entladen, Verstärken usw. von Fracht und setzen Sie diese strikt um, um eine angemessene Beladung, zuverlässige Verstärkung und sicheres Be- und Entladen zu gewährleisten. Wenn der Spediteur für die Be- und Entladevorgänge verantwortlich ist, sollten die Vorgänge gemäß den Anforderungen des Versenders, den Eigenschaften der Waren und den Be- und Entladevorgängen durchgeführt werden. Liegt die Verantwortung beim Verlader, soll der Spediteur das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zum Be- und Entladeort fahren und die Be- und Entladung überwachen.


⒋Wenn es sich bei der Beförderung großer Güter um einen Transport mit überhöhter Beförderungsgrenze handelt, sollten Sie gemäß den Vorschriften bei der Autobahnverwaltung einen „Fahrzeugausweis für überbegrenzte Fahrzeuge“ beantragen und auf der genehmigten Route fahren. Beim Transport großer Güter in städtischen Gebieten müssen diese vor der Beförderung von den Sicherheitsbehörden und den städtischen Ingenieurämtern überprüft und eine Transportgenehmigung erteilt werden.


⒌ Fahren Sie gemäß der festgelegten Route und Zeit und hängen Sie deutliche Sicherheitsschilder an den längsten, breitesten und höchsten Stellen der Ladung an. Bei Fahrten tagsüber Flaggen aufhängen; Installieren Sie bei Nachtfahrten sowie beim Parken und Ausruhen Schilderleuchten, um vorbeifahrende Fahrzeuge zu warnen. Für besondere Güter müssen besondere Fahrzeuge zur Wegweisung bereitgestellt und Hindernisse rechtzeitig beseitigt werden.


⒍Die Transportkosten werden durch Verhandlungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Absender festgelegt. Die Kosten für Straßensanierung, Brücken- und Durchlassverstärkung, Hindernisbeseitigung, Begleitung, Be- und Entladung bei der Beförderung großer, besonderer und schwerer Gegenstände trägt der Verlader.



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